Für euch berichtet Falk Heidel
„Warum müssen wir diesen unnötigen Kampf bestreiten“, fragt Manuela Lindig. Ihre Stimme klingt resignierend, hilflos, aber auch mutig. Ihr behinderter Sohn Marlon (19) benötigt Hilfe rund um die Uhr, die er bisher auch bekommen hat. Doch jetzt will die Sozialagentur des Landes Sachsen-Anhalt diese Betreuung streichen.
Der Fall Marlon ist eine juristische Auseinandersetzung zwischen seiner Familie und dem Land Sachsen-Anhalt. Die Akten liegen in der 25. Kammer des Sozialgerichts Magdeburg. Inhalt dieses bürokratischen Vorgangs ist das Schicksal eines 19 Jahre alten Jungen, der mit seiner Schwerstbehinderung und Pflegestufe fünf permanent auf Hilfe angewiesen ist. Wenn Marlon in seinem Rollstuhl in seiner Heimatstadt Genthin unterwegs ist, sieht man ihm all die Operationen, die Klinikaufenthalte, die Schmerzen aus der Vergangenheit nicht an. Er grüßt seine Mitmenschen stets freundlich, fragt gern mal nach: „Hey, wie geht’s dir?“
„Eigentlich ist Marlons Leben eine Geschichte voller Angst, Hoffnung und unglaublicher Kraft“, sagt seine Mama: „Aber Marlon ist einer, den man einfach gern haben muss.“ Auf der anderen Seiten sind ganz normale Alltags-Situationen für Marlon unüberwindbare Hindernisse. Manuela Lindig sagt: „Er bekommt den Kühlschrank nicht geöffnet. Kann sich kein Brot schmieren oder einen Schokoriegel auspacken." Noch schlimmer: Seine Speiseröhre ist anatomisch verändert. Sein Schluckreflex ist gestört, die Stimmbänder gelähmt. Er entwickelt eine massive Dysphagie – eine lebensgefährliche Schluckstörung. Er hat den Pflegegrad fünf seit er drei Jahre ist. Erst kürzlich hat dies ein entsprechendes Gutachten bestätigt: „Er hat 95 von 100 möglichen Punkten“, erzählt Manuela Lindig.
Das sind die Gründe, warum Marlon eine Einzelbetreuung benötigt - die er in den vergangenen Jahren auch bekam. Jetzt soll damit Schluss sein - sagt die Sozialagentur des Landes Sachsen-Anhalt. Seit dieser Verfügung kämpfen die Eltern um diese lebenswichtige Einzelbetreuung. Zuletzt per Eilantrag an das Sozialgericht. Doch die Entscheidung lässt auf sich warten. Die bisherige Intergrationshelferin hat vom Sozialdienst ihre Kündigung erhalten. Bleibt die Magdeburger Behörde bei ihrer Strategie, würde Manuela Lindig ihren Job kündigen müssen. Marlon soll ohne Unterstützung in eine Fördergruppe integriert werden. „Meine Arbeit ist die einzige Ablenkung von einem Leben, das sich rund um die Uhr um die Sorge um Marlon dreht.“
Wegen Dringlichkeit drängt das Sozialgericht die Behörde um Stellungnahme - die liegt noch immer nicht vor. Jedoch kündigt sich ein Teilerfolg an: Als vorläufige Lösung soll die Landesverwaltung Marlons Einzelbetreuung weiter finanzieren, bis ein Urteil vorliegt. Manuela Lindig: „Wenn das klappt, haben wir die Hoffnung, dass die Alltagsbegleiterin weitermachen kann. Zumindest können wir dann ein wenig durchatmen, bis wir irgendwann endgültige Gewissheit haben.“
Ein wenig verbittert sagt sie auch: „Ist den Menschen im Amt wirklich klar, dass es hier um das Schicksal eines hilflosen Menschen geht? Ich bin mir da nicht so sicher.
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