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Hühner bleiben im Jerichower Land im Stall - in der Börde dürfen sie raus

Für euch berichtet Falk Heidel

 

Unterschiedliche Nachrichten für Geflügelhalter in zwei benachbarten Landkreisen: Hühner müssen im Jerichower Land seit 30. Oktober per behördlichem Erlass im Stall bleiben. Die Stallpflicht gilt für sämtliches Geflügel, also auch für  Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Dagegen ist eben diese Verfügung im Bördekreis aufgehoben worden.

 

Börde-Landrat Martin Stichnoth: „Die Situation hat sich in unserem Landkreis entspannt. Somit können wir die Einschränkungen für Tierhalter zurück nehmen."

Anders stellt sich die Situation im Jerichower Land dar. Nachdem die Geflügelpest im Oktober bei zwei verendeten Kranichen in Möckern und Ladeburg nachgewiesen wurde, gilt die Stallpflicht nach wie vor. Hinzu gekommen ist ein Fall in Reuden. Der Ort liegt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, aber die Zehn-Kilometer-Überwachungszone um den Ausbruchsort erstreckt sich über die Grenze von Anhalt-Bitterfeld hinaus und schließt den Ortsteil Schweinitz im Jerichower Land mit ein. Innerhalb der Überwachungszone gelten diverse Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Die Überwachungszone kann frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden. Für Tierhalter innerhalb der Überwachungszone besteht eine Anzeigepflicht bezüglich Anzahl der gehaltenen Vögel und der verendeten gehaltenen Vögel gegenüber dem Amt für Verbraucherschutz ([email protected]).

 

Die Aviäre Influenza, auch als Vogelgrippe bekannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die insbesondere Geflügel und andere Vogelarten betrifft. Eine Übertragung auf den Menschen ist selten, kann jedoch in Einzelfällen nicht vollständig ausgeschlossen werden. 

Geflügel darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen, gehalten werden. Zudem sind Veranstaltungen mit Geflügel wie Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen und Wettbewerbe sowie der mobile Handel mit Geflügel verboten. Erkranktes oder verendetes Geflügel muss dem Amt für Verbraucherschutz gemeldet werden.

Tierhalter, die ihre Geflügelhaltung bisher noch nicht angezeigt haben, müssen dem Amt für Verbraucherschutz sowohl die Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe der Nutzungsart sowie des Standortes mitteilen. Auf der Internetseite der Kreisverwaltung sind unter www.lkjl.de/de/gefluegelpest neben der Allgemeinverfügung auch Checklisten, allgemeine Geflügelpesthinweise (FAQ) sowie Hinweise zur Biosicherheit bei Kleinsthaltern abrufbar.

Sollten Bürger tote oder verhaltensauffällige Wildvögel auffinden, ist umgehend das Amt für Verbraucherschutz telefonisch unter 03921/949-3900 oder per Mail an [email protected] zu informieren. Außerhalb der Geschäftszeiten können Funde auch über die Leitstelle Jerichower Land unter 03921/72650 gemeldet werden. Aufgefundene Tiere dürfen nicht berührt oder mitgenommen werden. Die Geflügelpest kann immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben.

 

 

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