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Hühner müssen ab sofort im Stall bleiben

Für euch berichtet Falk Heidel

 

Schlechte Nachrichten für Geflügelhalter: Hühner müssen ab sofort per behördlichem Erlass im Stall bleiben. So sogenannte Aufstallungspflicht gilt für sämtliches gehaltenes Geflügel, also auch für  Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist unter anderem bindend für das Jerichower Land, die Börde (teilweise) und Magdeburg.

 

Die Behörden begründen diesen Schritt mit dem Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut die als Geflügelpest bekannte Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) bei zwei verendeten Kranichen in Möckern und Ladeburg nachgewiesen hat. In der Börde gab es ähnliche Anzeichen im Gebiet des Biosphärenreservates Drömling. Hier war der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt worden.

Die Aviäre Influenza, auch als Vogelgrippe bekannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die insbesondere Geflügel und andere Vogelarten betrifft. Eine Übertragung auf den Menschen ist selten, kann jedoch in Einzelfällen nicht vollständig ausgeschlossen werden. 

Geflügel darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen, gehalten werden. Zudem sind Veranstaltungen mit Geflügel wie Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen und Wettbewerbe sowie der mobile Handel mit Geflügel verboten. Erkranktes oder verendetes Geflügel muss dem Amt für Verbraucherschutz gemeldet werden.

Tierhalter, die ihre Geflügelhaltung bisher noch nicht angezeigt haben, müssen dem Amt für Verbraucherschutz sowohl die Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe der Nutzungsart sowie des Standortes mitteilen. Auf der Internetseite der Kreisverwaltung sind unter www.lkjl.de/de/gefluegelpest neben der Allgemeinverfügung auch Checklisten, allgemeine Geflügelpesthinweise (FAQ) sowie Hinweise zur Biosicherheit bei Kleinsthaltern abrufbar.

Sollten Bürger tote oder verhaltensauffällige Wildvögel auffinden, ist umgehend das Amt für Verbraucherschutz telefonisch unter 03921/949-3900 oder per Mail an [email protected] zu informieren. Außerhalb der Geschäftszeiten können Funde auch über die Leitstelle Jerichower Land unter 03921/72650 gemeldet werden. Aufgefundene Tiere dürfen nicht berührt oder mitgenommen werden. Die Geflügelpest kann immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben.

 

 

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