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Eure Fragen zur neuen Impf-App...

... beantwortet Katrin Baier

 

Muss die Corona-Schutzimpfung in einem gelben Impfpass dokumentiert werden?

Ja, wenn dieser als Nachweis für eine erfolgte Impfung genutzt werden soll.

Der gelbe Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation WHO (auch Impfpass oder „Internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch“) ist ein international anerkanntes und empfohlenes Dokument, das weltweit bekannt ist und auch für Reisen ins Ausland genutzt werden kann, vor allem in Länder mit Impfbestimmungen.

Der gelbe Impfausweis in seiner jetzigen Form wird nach den Richtlinien der WHO  erstellt und enthält daher alle Angaben auch in englischer und französischer Sprache. Ein neuer gelber Impfausweis kann in der Hausarztpraxis oder beim Gesundheitsamt ausgestellt werden. 

In Deutschland sind noch viele andere Impfdokumente im Umlauf. Dies sind gültige Dokumente, mit denen nur in Deutschland die vollständige Impfung nachwiesen werden kann. 

Laut Infektionsschutzgesetz kann und darf jeder Arzt oder Apotheker aus alten Impfausweisen oder Impfbescheinigungen in einen aktuellen Ausweis übertragen.

Katrin Baier ist die ärztliche Leiterin des Impfzentrums des Landkreises Börde
Katrin Baier ist die ärztliche Leiterin des Impfzentrums des Landkreises Börde

Was ist der digitale Impfnachweis?

Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte sollen damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern können.


Wird es trotzdem noch den gelben analogen Impfausweis geben?

Ja. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig.


Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?

Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis oder in einem Impfzentrum am Impftag nach erfolgter Impfung generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein Impfzertifikat (QR-Code) erstellt, den die Nutzer direkt abscannen können oder auf einem Papierausdruck mitbekommen und später einscannen können.

Der digitale Impfnachweis wird dann von den Nutzern über eine App (CovPass App oder die Corona-Warn-App), die kostenfrei zum Download bereitgestellt wird, auf dem Smartphone gesteuert.

Die App speichert das gescannte Impfzertifikat lokal auf dem Smartphone.


Wie soll der Nachweis einer Impfung geprüft werden können?

Das Impfzertifikat (QR-Code) wird über die CovPass App oder die Corona-Warn-App digital oder alternativ als maschinenlesbarer Ausdruck genutzt.

Das Impfzertifikat enthält nur Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften und das Geburtsdatum. Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, wird es eine Prüf-App zur Prüfung des Impfzertifikats geben. Damit kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden.

Alternativ ist immer der Nachweis mit dem analogen Impfpass möglich.


Wie soll ein Missbrauch verhindert werden?

Der QR-Code für den digitalen Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen und Krankenhäusern ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist - wie in der analogen Welt auch - ggf. ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch vor Veränderungen geschützt. 


Wer kann einen elektronischen Impfnachweis erhalten?

Alle Personen, die in einen Anspruch auf eine Impfung haben, können sich ergänzend zum analogen Impfnachweis auch einen digitalen Impfnachweis ausstellen lassen.


Was ist mit Personen, die an dezentralen Impforten geimpft werden?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können in diesem Bereich keine Impfzertifikate generiert werden. Wenn die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, ist dies dann auch möglich.


Was ist mit Personen, die bereits geimpft sind. Bekommen die auch einen digitalen Impfnachweis?

Es werden aktuell verschiedene Möglichkeiten geprüft, um auch nachträglich digitale Impfnachweise zu erstellen. Nach abschließender Klärung erfolgt zeitnah die Veröffentlichung der Modalitäten dazu.


Kann man auch im digitalen Impfnachweis speichern, dass man bereits infiziert war oder negativ getestet wurde?

Ja, auch negative Tests oder eine durchgemachte Infektion werden sich in der CovPass App und auch Corona-Warn-App als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegen lassen.

Eine durchgemachte Infektion wird u. a. mittels eines PCR-Test-Ergebnisses dokumentiert.

 

Info: Katrin Baier ist die ärztliche Leiterin des Impfzentrums des Landkreises Börde

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