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Geflügelpest: Erster Fall in der Börde

Aus der Börde berichtet Falk Heidel

 

Trotz Stallpflicht in Sachsen-Anhalt und Brandenburg ist es nun doch passiert. Hinter dem sperrigen Begriff Aviäre Influenza steckt die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt. Festgestellt haben die Behörden diese Seuche in der Börde:  Eine im Raum „Bahnhof Dreileben/Drackenstedt“ tot aufgefundene Wildgans wurde positiv auf Aviäre Influenza getestet. So die amtliche Bestätigung vom „Friedrich-Loeffler-Institut“. Der Landkreis Börde reagiert auf den Vorfall: Zur Verhinderung einer Ausbreitung der Geflügelpest wird eine tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügung erlassen.

Bedeutet konkret: Um die Fundstelle wird im Ein-Kilometer-Radius ein Sperrbezirk errichtet. Der Sperrbezirk schließt den Raum „Bahnhof Dreileben/Drackenstedt“ der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde ein.

Im Drei-Kilometer-Radius wird ein Beobachtungsgebiet errichtet. Es umfasst die Ortschaft Dreileben, die Ortschaften Drackenstedt und Druxberge und die Ortschaft Bahnhof Ochtmersleben. In diesen Restriktionszonen sind Geflügel und die in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Arten in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.

So berichtet der Alpha-Report ist die aktuelle Stallpflicht.

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