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Mann fällt an Supermarkt-Fleischtheke um - und muss sehr lange auf Hilfe warten

Aus Genthin berichtet Falk Heidel

 

Maximal zwölf Minuten: Innerhalb dieser Frist soll ein Rettungswagen vom Zeitpunkt der Alarmierung am Einsatzort sein, so steht es im Rettungsdienstgesetz. Allerdings:  Jedes zehnte Einsatzfahrzeug schafft es nicht, diese Zeitspanne einzuhalten. Ein Beispiel dafür gab es kürzlich im Genthiner E-Center. Ein Mann war am Fleischstand umgefallen: "Gemeinsam mit einer Kollegin habe ich sofort erste Hilfe geleistet und den Notruf alarmiert", erzählt Martin Matthews von der Marktleitung. Was er nicht versteht: "Wir mussten fast eine halbe Stunde auf den Rettungswagen warten. Diese Minuten kamen mir wie eine Ewigkeit vor."

Auf Anfrage des Alpha-Reports hat Landrat Steffen Steffen Burchhardt (SPD) das Einsatzprotokoll angefordert. Demnach wurde der Notruf am Mittwoch um 14.16 Uhr alarmiert. Der Rettungswagen war dann 14.37 Uhr vor Ort und brachte den Mann nach Brandenburg ins Krankenhaus. 

"Wenn es um Leben oder Tod gegangen wäre, dann ist die Wartezeit viel zu hoch", meint Martin Matthews. Gewundert hat er sich zudem, dass der Rettungswagen aus Ziesar nach Genthin kam. Dazu sagte der Landrat: "Die Alarmierung externer Kräfte kommt von Zeit zu Zeit vor.  In dem Moment war es der am schnellsten verfügbare Rettungswagen." Hintergrund: Kurz zuvor gab es einen schweren Verkehrsunfall auf der B1 zwischen Parchen und Genthin, nachdem ein VW beim Überholen mit einem Renault im Gegenverkehr kollidierte. Hier mussten fünf Verletzte in umliegende Krankenhäuser gebracht werden.

Laut Rettungsdienstgesetz sind die Einsatzkräfte an die sogenannte Hilfsfrist gebunden: Dazu heißt es wörtlich: Hilfsfrist ist die maximale Zeit, in der unter gewöhnlichen Bedingungen, in 95 Prozent der Notfälle, innerhalb von zwölf Minuten ein Rettungswagen am Notfallort eintreffen muss.

Der Landkreis hatte vor zwei Jahren die Rettungsdienststandorte aufgestockt. Mit den Rettungswachen in Genthin, Hohenseeden, Burg, Möser, Möckern, Gommern und Drewitz sind sieben Standorte im Dienst. Dazu kommen die Notarztstandorte in Burg, Genthin und Gommern. 

Zuständig für den Rettungsdienst ist der Landkreis, der diese Leistung nach Ausschreibung an das DRK vergeben hat. 

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