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Silvester-Böllerverbot: Unterschiede in Magdeburg, Jerichower Land, Börde und Stendal

Aus Mitteldeutschland berichtet Falk Heidel

 

Wenige Tage vor dem Jahreswechsel sind die Vorschriften zum privaten Silvesterfeuerwerk in der Corona-Pandemie in unseren Landkreisen, Städten und Dörfern uneinheitlich. Grundsätzlich gilt: Der Verkauf von Feuerwerk ist verboten. Ebenso untersagt sind öffentliche Feuerwerke. Aber: Wer noch Raketen und Böller aus dem vergangenen Jahr hat, darf sie im privaten Rahmen zünden. Nicht gezündet werden darf vor Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen. Ansonsten sind für Magdeburg und das Jerichower Land keine Verbotszonen für Feuerwerke definiert. Die Pressestelle des Jerichower Landes erklärt auf Anfrage des Alpha-Reports: "Gemäß der Neunten Eindämmungsverordnung ist das Abbrennen von Pyrotechnik auf öffentlichen Plätzen generell untersagt."

Anders in der Börde. Hier hat der Landkreis verschiedene Verbotszonen definiert. Laut Allgemeinverfügung ist das Abbrennen von Pyrotechnik am 31. Dezember und  1. Januar auf folgenden Plätzen untersagt:

Stadt Haldensleben: Marktplatz, Masche, Lindenplatz (Althaldensleben)

Gemeinde Hohe Börde: östlich Ortsteil Irxleben / Parkplatz B 1 (Kreuzberg)

   Ortsteil Groß Santersleben - Bushaltestelle, Hauptstraße im Bereich des

Wohnparks Ostfalen

   Ortsteil Hermsdorf - Wohnpark „Alte Mühle“, hier Bockwindmühlenplatz /

Gutensweger Straße

   Ortsteil Niederndodeleben - Wohngebiet „Am Stadtberg“, Wohngebiet

Bördeblick/ Cönterstieg am südlichen Ortsrand

   Ortsteil Hohenwarsleben - Wohngebiet Dahlienstraße/ Lilienstraße/

Sonnenblumenhöhe

Gemeinde Barleben:Ortschaft Barleben / Festplatz am Anger, Parkplatz Edeka/Aldi, Breiteweg, Breiteweg Mittelabschnitt, von Kreisverkehr zu Kreisverkehr,

Einkaufszentrum Ebendorfer Straße 19 (Parkplatz)

   Ortschaft Ebendorf - Parkplatz Einkaufszentrum NP und Bürgerhaus, Am

Thieplatz 1, Barleber Str. Steinbruch / Sportplatz

   Ortschaft Meitzendorf: Bahnhofsvorplatz Ladestraße, Festplatz Unter den

Weiden 3 (an der ehem. Feuerwehr)

Verbandsgemeinde Flechtingen:

   Gemeinde Flechtingen - Lindenplatz, Platz am Kurhaus

   Gemeinde Calvörde - Marktplatz

   Gemeinde Erxleben - Marktplatz

Verbandsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen:

   Gemeinde Oebisfelde - Marktplatz

   Gemeinde Weferlingen - Gutshof

Verbandsgemeinde Westliche Börde:

   Gemeinde Gröningen - Platz der Kultur, Kreisverkehr

Stadt Wolmirstedt: Schloßdomäne, Zentraler Platz


Im Landkreis Stendal ist offiziell Folgendes geregelt: „Zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen am 31. Dezember und 1. Januar wird das Verbrennen von Pyrotechnik auf  bestimmten öffentlichen Plätzen untersagt. Neben dem Stendaler Marktplatz und dem Winckelmann-Platz gehören mehrere prominente Plätze in den Einheits- und Verbandsgemeinden zu den Orten, an denen das Neujahrs-Feuerwerk untersagt ist. Die einzelnen Orte sind in der Anlage zur Verordnung genau bezeichnet.

Punktuelle Böllerverbote gibt es außer in Stendal auch in Osterburg, Havelberg, Tangerhütte, Seehausen sowie in Arneburg-Goldbeck, betroffen ist hier das Goldbecker Bahnhofsgelände sowie der Vorplatz zur Zuckerhalle.

In ganz Deutschland sind die Regularien komplett unterschiedlich. Beispiel: Das Abbrennen von Feuerwerk ist in Hamburg verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. In Sachsen gibt es kein generelles Feuerwerksverbot, außer in Dresden.

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